Kurz erklärt
Trauzeugen sind enge Freunde oder Verwandte, die bei der Trauung neben dem Paar stehen und die Eheschließung bezeugen. Rechtlich nötig sind sie in Deutschland nicht mehr: Seit dem 1. Juli 1998 kann die standesamtliche Trauung ohne Zeugen stattfinden. Wer möchte, kann nach § 1312 BGB einen oder zwei Trauzeugen benennen.
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Anders in der Kirche: Die katholische Kirche verlangt zwei Zeugen für eine gültige Trauung, in der evangelischen Kirche sind sie freiwillig. In Österreich sind zwei Trauzeugen vorgesehen, seit 2013 kann das Paar darauf verzichten; in der Schweiz sind zwei Zeugen Pflicht (Wikipedia: Trauzeuge).
Beispiel
Ninas beste Freundin Jule ist Trauzeugin. Sie organisiert den JGA, hält beim Ringtausch den Brautstrauß, unterschreibt in der Kirche und hält abends eine kurze Rede. Zwischendurch sammelt sie Beiträge für die Hochzeitszeitung und plant zwei Hochzeitsspiele.
Worauf ihr achten solltet
- Klärt früh, welche Aufgaben wirklich gewünscht sind – nicht jede Trauzeugin will eine Rede halten.
- Für die Kirche gelten eigene Regeln; fragt beim Pfarramt nach.
- Trauzeugen brauchen am Tag selbst Entlastung, nicht noch mehr To-dos.
