Kurz erklärt
Grundlage ist der Grundsatz der Speicherbegrenzung in Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der Betroffenen ermöglicht, wie es für die Zwecke ihrer Verarbeitung erforderlich ist. Eine feste, für alle Fälle gültige Frist nennt die DSGVO hier nicht; wie lange gespeichert werden darf, hängt vom Zweck ab. Unabhängig davon können Betroffene nach Art. 17 DSGVO die Löschung verlangen, etwa wenn die Daten für ihren Zweck nicht mehr notwendig sind oder sie ihre Einwilligung widerrufen.
Dieser Eintrag ist eine allgemeine Erklärung und keine Rechtsberatung.
Foto: Joey Huang / Unsplash
Beispiel
Bei Filmriss heißt es auf der Seite Was passiert mit den Fotos?: „90 Tage nach der Enthüllung werden alle Fotos eines Events automatisch gelöscht, die Dateien ebenso wie die Einträge.“ In den FAQ steht dazu: „90 Tage nach der Enthüllung. Danach werden sie automatisch gelöscht. Lade sie vorher herunter.“ Wer nach der Hochzeit also Bilder fürs Fotobuch möchte, holt sie rechtzeitig aus der Galerie.
Worauf ihr achten solltet
- Startpunkt kennen: Bei Filmriss läuft die Frist ab dem Reveal, nicht ab dem Upload.
- Rechtzeitig sichern: Nach Ablauf sind die Fotos auf dem Server weg.
- Löschfrist ist nicht Löschanspruch: Die Frist gilt automatisch; das Recht auf Löschung aus Art. 17 DSGVO besteht unabhängig davon, wenn seine Voraussetzungen erfüllt sind.
